Abgasanlage downpipe

  • Hab eine FMS ab Kat und würde gerne die FMS Downpipe eingetragen bekommen (Österreich).

    Bei uns ist es denke ich egal ob die DownPipe ansich ein Gutachten hat oder nicht.

    Musst ja eh zu einem Zivil-Ing. Büro.

    Rede mit dem, ob es ausreicht dass eine leere Downpipe + Kat mit Papiere (HJS oder vergleichbar) hast. Damit sollte es möglich sein, dass es ein Gesamt-Gutachten zur Eintragung macht.

  • Hab einen Ziviltechniker gefragt der meinte: wenn es im Gutachten nicht ausgeschlossen ist und das Standgeräusch nicht über 3 Db lauter als im Zulassungsschein angegeben ist, müsste es gehen.

    Hab jetzt mal FMS angeschrieben und wenns was neues gibt melde ich mich.

  • Zitat FMS: "die Eintragung einer Kombination müsste tendenziell per Einzelabnahme durchgeführt werden. Die jeweiligen Gutachten gelten eigentlich nur in Verbindung mit Serienteilen. Bei einer sportlicheren Downpipe kann es durchaus sein, dass auch mehr Lautstärke hindurchkommen wird. Was jedoch bei einer Kombination final herauskommen wird, könnte keiner so richtig beantworten."

  • Zitat FMS: "die Eintragung einer Kombination müsste tendenziell per Einzelabnahme durchgeführt werden. Die jeweiligen Gutachten gelten eigentlich nur in Verbindung mit Serienteilen. Bei einer sportlicheren Downpipe kann es durchaus sein, dass auch mehr Lautstärke hindurchkommen wird. Was jedoch bei einer Kombination final herauskommen wird, könnte keiner so richtig beantworten."

    „Kann es durchaus sein“😂 durch die FMS DP ist meine Corksport Anlage deutlich kerniger und auch ein gutes Stück lauter geworden

  • Hatte vor die Friedrich Motorsport Downpipe mit Teilegutachten zu erwerben in Verbindung der Streetbeast Klappenauspuffanlage eintragen zu lassen und mal angefragt bei Friedrich Motorsport ob die Kombi eintragbar wäre, da kam auch bloß diese Antwort.

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Nach unserem Kenntnisstand und unserer Prüfstelle vor Ort, muss die Kombination Anlage und Downpipe (egal ob TG oder EG) immer mit einer § 21 Abnahme geprüft werden, hier gehört auch die Geräuschmessung dazu. Ob eine Eintragung möglich ist, entscheiden die Prüfstellen vor Ort. Dies ist auch abhängig von dem, was bereits am Fahrzeug verändert wurde und in welchem Zustand das Fahrzeug im Allgemeinen ist.

    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
    freundliche Grüße
    Friedrich Motorsport

  • An der Antwort ist aber nichts falsch, es spiegelt nur den aktuellen Stand wieder.

    Einfaches Beispiel: die besagte Cat-Back hält gerade so die Emissionsgrenzwerte im Stand und Fahrbetrieb ein in Kombination mit OEM Downpipe inkl. 1. und 2. Cat. Durch Umrüstung auf die Friedrich Motorsport Downpipe sind Rohr-Querschnitt, Cat-Typ und Anzahl deutlich geändert und folglich steigt die Geräuschemission, die Dämmleistung deiner Zubehör CAT-Back reicht dann nicht mehr aus um besagte Grenzwerte einzuhalten. Daher kommt die Aussage, dass man es eben prüfen muss, eine Prüfung an sich garantiert ja nicht den positiven Abschluss - ist aber eben mit Kosten und Aufwand verbunden. Das ist ja nichts neues, jede Prüfung kostet Geld und Zeit und man hat nie durch bloße Teilnahme volle Punktzahl, war doch schon so zu Schulzeiten ;)