Gefakte TÜV Eintragung

  • Hallo zusammen,

    eventuell hätte ich die Möglichkeit meine AGA, SRI, LLK für einen relativ geringen Geldbetrag von einem wirklich unglaublich Seriösen TÜV-Prüfer eintragen zu lassen. Damit ich das allerdings im Fahrzeugschein stehen habe, muss ich aufs Landratsamt und es von einem dortigen Beamten eintragen lassen.

    Kann mir jemand sagen was auf mich zukommt, wenn der Beamte oder die Rennleitung herausfindet, dass man beispielsweise kaum eine offene Ansaugung mit einer Catback kombinieren kann und mir vorwirft, das TÜV Dokument gefälscht zu haben? Genau genommen wäre das ja dann das Problem des zuständigen TÜV-Prüfers, und nicht meins? Was passiert wenn der genannte TÜV-Prüfer in Wirklichkeit gar nicht existiert (was ich fast vermute)? :astonished_face:

  • Eintragungen nach §21 können neuerdings von der Polizei angezweifelt werden und wenn du zu einem anderen TÜVer vorfährst haste A-Karte gezogen. Wegen der anderen Geschichte sage ich mal nicht dazu, ausser dass es Urkundenfälschung ist und das ist kein Kavaliersdelikt. Es wird mit Freiheitsstrafen von 1-10 Jahren bestraft.

    Gruß

  • Wenn du das Gutachten nicht fälschst, dann kannst du nicht wegen Urkundenfälschung angeklagt werden.

    §21 Eintragungen sind kein Freifahrtsschein. Waren sie noch nie. Wenn die Polizei Zweifel an der Korrektheit der Eintragung hat, können sie das ganze überprüfen/überprüfen lassen. Das machen seit einiger Zeit spezielle Polizeigruppen die sehr viel KFZ Sachverstand haben. Mehr als einer meiner Bekannten, die selbst an den Autos schrauben gehören da dazu.

    Worst Case Szenario:

    Du bekommst das TÜV gutachten und kannst dir den Hintern damit abwichen. Die Rennleitung legt bei der Kontrolle dein Auto still und du wirst wegen Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis belangt. Im schlimmsten Fall wird dir sogar noch Vorsatz unterstellt.

    Der TÜV Prüfer riskiert seinen Job. In wie weit er strafrechtlich für eine fehlerhafte Eintragung belangt werden kann entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ist das Gutachten tatsächlich gefälscht solltest du singen wie ein Vogel wo du es her hast, sonst wird dir tatsächlich unterstellt, dass du es gefälscht hast.

    Sollte man sich gut überlegen ob es einem das wert ist. Da ist es risikoärmer einfach ohne Eintragung rumzufahren.


    Einen Fall sollte man allerdings ebenfalls in Betracht ziehen. Die umständliche und vielleicht mögliche Eintragung. Nämlich mit Geräuchpegelgutachten. Auf die Weise habe ich sowohl beim Outlander Turbo als auch beim Colt CJ0 meine AGA eingetragen bekommen. Komplett legal vom Auspuffbauer. Da gabs auch legale Eintragungen inklusive offenem Luftfilter. Bin allerdings gerade nicht up to date was da noch möglich ist und in wie weit es da andere Grenzwerte beim MPS auf Grund des neueren Baujahres gibt.

  • Standgeräuschmessung mit den dB die im Schein stehen +- n paar dB. Dazu noch 'ne Fahrgeräuschmessung mit max 74dB (EU-Richtlinie)