Hi,
für alle die ihr Auto finanziert haben oder noch finanzieren: http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht…ig/7051664.html
Hat schon jemand die Gebühren zurückbekommen??
Gruß Neb
Hi,
für alle die ihr Auto finanziert haben oder noch finanzieren: http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht…ig/7051664.html
Hat schon jemand die Gebühren zurückbekommen??
Gruß Neb
Ui sehr interessant! Muss ich mal schauen was meine bearbeitungsgebühren sind Danke für den link.
Grüsse bassi
Ich frage mich wie das ist, wenn der Kredit vor kurzem erst ausgelaufen ist. Ob man da noch was zurückfordern kann?
hier steht das dies auch gehen soll
Zählt da auch die Bearbeitungsprovision dazu ?
Ja tut sie.
Habe gerade meinen Brief abgeschickt
Bei mir sinds zwar nur 240€, da ich nicht viel aufgenommen hatte und eine sehr kurze Laufzeit hatte, aber schenken werde ich denen nichts!
Ich muss erstmal schauen wo ich diese Gebühren finde, bzw. wo diese aufgelistet sind
MPS_Fan haste den Betrag errechnen müssen oder war es eine gesamt Summe?
und 240€ haben oder nicht haben
was schreibt man da am besten rein das es glaubwürdig ist??
Was haste geschrieben MPS_Fan ? Gibts dafür ne Art Vorlagebrief.
Zitathier steht das dies auch gehen soll
Hier in dem Link, den bassi gepostet hat steht folgendes:
ZitatHat die Bank Gebühren für die Kontoführung abgebucht....
Nun ist es bei mir aber so, dass die Bearbeitungsgebühr bei mir sozusagen mit abgestottert wird. Hab ich dann trotzdem das Recht darauf, es zurück zu verlangen?
MPS_Fan:
Hast du diesen Musterbrief hier verwendet?
http://www.vz-nrw.de/mediabig/225761A.pdf
Gruß
Dom
Hier ein Muster:
Absender:
Michaela Muster
Musterweg 1
99999 Musterstadt
An die
Bank XY
Datum:
Betreff: Darlehensvertrag-Nr....
Hier: Bearbeitungsentgelt
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Finanzierung haben Sie mir ein Bearbeitungsentgelt in
Höhe von ... Euro berechnet.
Dieses Entgelt ist unzulässig.
Die Bearbeitung des Darlehensvertrages und der vorbereitenden Tätigkeiten stellt keine gesonderte
Leistung für den Kunden dar und darf aus diesem Grunde nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
Dies wurde bereits von den folgenden Oberlandesgerichten entschieden: OLG Karlsruhe, Urteil vom
03.05.2011, Az. 17 U 192/10; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.02.2011, Az. 4 U 174/10; OLG
Dresden, Urteil vom 02.12.2010, Az. 8 U 1461/10; OLG Bamberg, Urteil 04.08.2010, Az. 3 U 78/10;
OLG Hamm, Urteil vom 11.04.2011, Az. I – 31 U 192/10; OLG Dresden, Urteil vom 29.09.2011, Az. 8 U
562/11.
Ich fordere Sie deshalb auf, das einbehaltene Entgelt bis zum
(hier Frist von drei Wochen setzen und einzusetzendes Datum im Kalender ermitteln)
auf mein Konto .................. zu überweisen.
Ebenfalls fordere Sie auf, die auf Basis des Vertragszinses zu viel gezahlten Zinsen binnen
vorgenannten Frist ordnungsgemäß zu berechnen und auf o.g. Konto zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Die 240€ habe ich aus meinen Unterlagen.
Versuchen kann mans ja mal
Brief geht morgen raus. Ich werde berichten!
Gruß
Dom
ich schlag dort morgen mal direkt auf mit dem brief in der hand und leg diesen meinem berater mal vors gesicht...
Also ich hab letzte Woche den Brief abgeschickt und ne Absage für die Rückzahlung bekommen. Mit ner Standardbegründung wie ich im Internet erfahren hab. Aber das machen die Banken anscheinend bei jedem erstmal so in der Hoffnung nix mehr zu hören und zu warten bis es verjährt ist! Die Frage is nur was man dann weiter machen soll?!
zum anwalt gehen und den das machen lassen...#
da man im recht ist, müssen die meist auch deinen anwalt dann bezahlen
Zitatzum anwalt gehen und den das machen lassen...#
da man im recht ist, müssen die meist auch deinen anwalt dann bezahlen
Denk ich auch fast. Geht auch Rechtsschutz?
sollte, da es ja keine straftat deiner / unsererseits ist...
....und wer hat nun seine Bearbeitungsgebühr zurück bekommen?
ich habe inzwischen ein Schreiben von meiner Bank bekommen, dass sie das nun prüfen und sich dann nochmal melden
Jedenfalls wurde bis jetzt nichts abgewiesen!
Gruß
Dom
bei mir wurde abgewiesen mit § , also wird mir nichts anderes übrig bleiben wie der weg zum anwalt...