• Das ist mir auch irgendwie entfallen mit der Kontolle :astonished_face:

    denke selbst mir RHD wird das sehr schwierig, die erzählen dir dann was von Leistungsmessung, Abgas und Geräuschgutachten für 2000€ welche du auch zahlen musst wenn es nicht bestanden wird.

    Würde soweit es geht zurückbauen, LLK und Druckdose ersetzen (ggf. nur auf Dosendruck fahren sicherheitshalber ohne antaktung) und Boostcontroller besser verstecken.

    Das thema AGA ist aber immernoch suspekt, wenn die DP eingetragen ist und die AGA EG Zulassung hat gilt sie doch als "Ersatzteil" und wird wie eine originale gewertet..?!?!?

    Das müsste dann funktionieren und dürfte kein Mangel sein.

    Ja die Downpipe ist eingetragen aber was soll man denn machen wenn der TÜV das bemängelt er ist halt 8dB zu laut

  • Wenn es eingetragen und ordentlich dokumentiert wurde -> Anwalt.

    Es soll ja immer mal wieder Messfehler zum Nachteil des Beschuldigten geben, habe ich gehört...

    So gesehen hast du Recht, aber wenn der TÜV bzw Gutachter gemessen hat wird das schwer.

    So wie ich das verstanden habe war schon ein TÜV Gutachter von denen dran. Vor Gericht wird dann ein gerichtlicher Gutachter bestellt. Wenn der auf einen ähnlichen wert kommt ist's auch blöd. So lange kannst die Kiste dann stehen lassen.

    Da wird dann eben Verschleiß draus gemacht den du in Ordnung bringen musst damit die Anlage der maximalen Lautstärke entspricht.