Alles anzeigenDie Frage könnte aber auch sein, ob der Polizist überhaupt das Recht hatte, das Fahrzeug stillzulegen und für 2 Tage mal zu untersuchen.
Ich finde das Vorgehen vom Polizisten schon sehr "machthaberisch". Klar haben die das Recht, bei Verdacht ein Auto stillzulegen. Aber ich fand die Gründe, die du jetzt beschrieben hast, schon recht auffällig. Als wäre das ein Polizist gewesen, der sich als Lebensziel vorgenommen hätte, alle getunten Autos stillzulegen.
Andererseits frage ich mich, warum er überhaupt auf den Trichter kam, dein Auto "ausschlachten" zu wollen um da etwas zu finden.
Hattest du denn die Bastuck AGA auch so eingebaut, wie es in der ABE hinterlegt ist?
Ich selber kenne keine Anlage, die keinen Mittelschalldämpfer hat, die man nicht eintragen muss.
Dann widerrum kann ich den Polizisten verstehen und dann spinnt man das natürlich weiter. Doch du sagtest ja, dass dein Auto ziemlich OEM ist. So hättest du schon mit dem Einbau der Anlage den §21er machen müssen
Ich habe noch bei keinem gehört, dass sein Auto stillgelegt wurde, aufgrund defekter Positionsleuchten oder einem Mittelschalldämpfer.
Ich gehe mal davon aus, dass diese Mängel behoben wurden.
Um zum Punkt zu kommen. Das Polizeigutachten kann man ohne beglaubigte Prüfung wunderbar in den Kamin werfen. Damit beweisen die nur, dass du mehr PS drauf hast. Das kann man ohne Probleme beheben.
Alles andere lass es über dem Anwalt laufen. Der muss wissen, was für Beweise du vorlegen musst und vorallem, wo da etwas offiziell sein soll und mit bzw. ohne Stempel.
Für deine eigene Sicherheit würde ich aber mit ner §21 Eintragung mal nachfragen, ob man direkt die Leistungssteigerung mit eintragen kann. Wenn das von den Kosten nicht viel mehr ist, hast du damit dann keine Probleme mehr.
gruß
Toddi
Das Fahrzeug wurde ja nicht direkt an ort und Stelle stillgelgt sonder sogesehen erstmal beschlagnahmt zur untersuchen und das dürfen sie leider nunmal wenn ein konkreter verdacht seiner seite aus vorliegt.
Der gute Mensch hat mir da immer gesagt ich solle doch zugeben was ich gemacht hätte, dann würde ich mit einer Mängelkarte davon kommen. Ich kann aber genau sagen, wenn man da irgendetwas zugibt um evtl mit dieser Mängelkarte davon zu kommen, wird einem der Vorsatz unterstellt und es gibt das doppelte Bussgeld.
Die Bastuck AGA hat eben nur mit Mittelschalldämpfer eine ABE somit war alleine ohne den Mittelschalldämpfer schon die Betriebserlaubnisch Erloschen. Daher dann die direkte Stilllegung von seiten der Ämter. Dazu brauch es kein Gutachter der das feststellt.