Hallo,
da wir hier auch ein Biete-Forum besitzen, sollte das nochmal behandelt werden. Zudem vor kurzem dies durch das BGH auch nochmals bestätigt wurde.
Kurzfassung:
Wer bei Ebay einen Artikel zum Kauf anbietet, darf diesen nicht anderweitig verkaufen oder anbieten (parallel in einem Forum bspw.).
Warum ist das so:
In dem Moment, wenn ein Artikel bei Ebay zum Kauf eingestellt wird, bezeugt ihr eure Verkaufsabsicht.
In dem Moment, wenn ein Bieter ein Gebot abgibt, bezeugt dieser seine Kaufabsicht.
D.h. in dem Moment wenn auf euren Artikel geboten wird...gehört er faktisch dem derzeit Höchstbietenden.
Dies ist auch keine Eigenbrötlerei seitens Ebay, sondern deutsches Gesetz und das ist auch gut so.
Was passiert, wenn ich den Artikel aber auch anderweitig anbiete,veräußere?
Beispiel:
Ihr habt über einen Corksport LLK eine Ebay-Auktion laufen, es gab bereits abgegebene Gebote.
Parallel bietet ihr diesen LLK in einem Forum ebenfalls an und jmd. will diesen haben
Faktisch veräußert ihr nun einen Artikel an 2 Personen.
Einmal an den derzeit Höchstbietenden (der Artikel ist "bereits seiner"), anderweitig aber ebenfalls einem Käufer auf der anderen Plattform.
"Das ist doch egal", ich kann die Ebay-Auktion ja jederzeit abbrechen.
Und genau hier brechen sich alle das Genick.
Eine Auktion ist nur abzubrechen wenn ganz bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Beispielweise dass ihr euch verschrieben habt, oder ausversehen einen Eigenschaft mit angegeben habt, die der Artikel gar nicht hat...oder weitere.
Viele brechen die Auktion dann mit dem "anderweitiger Grund" unter dem Passus "Artikel anderweitig nicht mehr verfügbar" ab.
Aber anderweitig heißt nicht(!):
- Hab ich schon woanders verkauft
- Ist mir zu wenig Geld für den Artikel
Damit ist festgesetzt, dass wenn der Artikel bspw. zerstört wurde (Haus abgesoffen, runtergefallen, geklaut,...), dass der Artikel so wie er ist nicht mehr existiert.
Ein anderweitiger Verkauf ist rechtswidrig, das Abbrechen aufgrund "ist mir zu wenig Kohle" oder "hab ich schon verkauft" ebenfalls.
Ihr müsst euch immer vor Augen halten:
In dem Moment, wenn ein Bieter bietet...gehört euch der Artikel nicht mehr.
Sollte der Artikel anderweitig verkauft werden und/oder vorher abgebrochen werden (es wurde bereits darauf geboten):
Der derzeit Höchstbietende hat nun Anspruch auf Schadensersatz....und das Problemlos.
Der Geldwert entspricht hierbei grob der Differenz zwischen dem Gebot und dem Preis der Wiederbeschaffung des gleichwertigen Artikels.
Bei einem LLK für 500€ kann sich jeder selber ausrechnen, welche Summe das in etwa ergibt.
Derzeit (und auch bereits in der Vergangenheit) sind etliche!() unterwegs, die Foren gezielt nach Ebay-Auktionen absuchen...das ist auch nicht schwer, jedes Auto-Forum hat einen Biete-Thread.
D.h. in dem Moment, wenn im Forum der Artikel verkauft wurde...und das Ding steht auch in Ebay drin...wird dieser beboten.