MAZDA 3 DOMSTREBE FRONT SCHWEIZ

  • Hallo…

    Meines Wissens nach gibt es keine mit CH-Gutachten. Ich meinte aber das eine Domstrebe am MPS in der Schweiz eine „Grauzone“ ist. Ich meinte einmal aufgeschnappt zu haben, das wenn diese nicht höher als der LLK ist, es kein Problem bei der MFK darstellt. Zwecks Aufprallschutz Fussgänger oder so. Wie es wirklich genau geregelt ist kann dir bestimmt deine MFK Prüfstelle mitteilen.

    Gruss aus der Schweiz

    Flo

  • Mazda RX-7 SA: Jup, braucht eine Eignungserklärung

    Flori-3: Die MFK Prüfer geben (zumindest in LU) sehr ungerne Auskunft, Richtlinie 2a hilft da mehr :smiling_face:

    Richtlinie 2a, Motorraum:

    Werden an Fahrzeugen, welche der RL Nr. 2003/102/EG oder der VO Nr. 78/2009/EG entsprechen müssen, Änderungen vorgenommen, die den Freiraum im Motorraum beeinträchtigen (z.B. durch Montage einer Domstrebe), muss der Nachweis erbracht werden, dass die Bestimmungen betreffend Fussgängerschutz weiterhin eingehalten sind.

    Eine Domstrebe mit Eignungserklährung habe ich auch noch nicht gefunden, ich habe meine einfach vor der MFK ausgebaut :smiling_face: Grundsätzlich sehe ich das wie MPazda, wenn der Fussgänger Kontakt mit der Domstrebe hat, dann hat er/sie/es ganz andere Probleme..

  • Mazda RX-7 SA: Jup, braucht eine Eignungserklärung


    Richtlinie 2a, Motorraum:

    Werden an Fahrzeugen, welche der RL Nr. 2003/102/EG oder der VO Nr. 78/2009/EG entsprechen müssen, Änderungen vorgenommen, die den Freiraum im Motorraum beeinträchtigen (z.B. durch Montage einer Domstrebe), muss der Nachweis erbracht werden, dass die Bestimmungen betreffend Fussgängerschutz weiterhin eingehalten sind.

    Also echt.

    Wird ja immer obskurer.... :face_with_open_mouth: :face_with_rolling_eyes: