Bearbeitungsgebühr für Verbraucherdarlehen unzulässig!

  • Zitat von space

    da bin ich wirklich auch sehr gespannt, zumal das thema bei mir sehr aktuell ist. ich möchte meinen MPS zum ende des jahres voll ablösen, bzw. das restliche kreditvolumen auf einmal bezahlen.
    da wäre es dann wirklich fein wenn für mich noch bissl was rüber kommen würde :winking_face:


    scheiss auf die gebühr, wenn du ihn frühzeitig auslöst, sparste ja schon genug zinsen!

    Man muss der Bank min. 3 Monate im Voraus mitteilen, wann mann wie viel Sonderzahlung vornehmen wird und wofür diese ist (auslösung, Verkürzung der Laufzeit oder Minderung der monatlichen rate). wenn man diese frist nicht einhält, wird eine vorfälligkeitsentschädigung in ziemlich fetter höhe fällig (25% oder so).

    also nix überstürzen und erst mit der bank reden, sonst wird's teuer!

  • Und Leutz, was gibt es neues?

    Vor paar Wochen stand bei mir in der TZ, dass Betroffene bei laufender Finanzierung die Bearbeitungsgebühr einfach als Sondertilgung nehmen sollen.

  • ja gibt was neues:

    Der BGH hat mit dem Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 die Bearbeitungsgebühr als unzulässig bestimmt.

    Daher ging bei mir letzte Woche auch für mich und meine Partnerin ein Schreiben mit der Forderung der Neuberechnung raus.
    Denn bei uns laufen die Kredite noch und damit ist die gesamte Finanzierung neu anzupassen.

    Durch das BGH Urteil kommen die Banken jetzt nicht mehr drum herum.
    Sollte eine Ablehnung erfolgen, gehts kurz per Rechtsschutz zum Anwalt und die letzen Erfahrungen zeigen, dass die Banken dann Zahlen bzw. die Kredite Neuberechnen...bleibt ja nichts anderes übrig, da sie die Klage verlieren würden.

    EDIT:
    Hier was zum lesen KLICK

    Einmal editiert, zuletzt von Manu (8. Juni 2014 um 12:48)

  • Update:

    So, die Santander hat geantwortet:

    Nach Rücksprache mit meiner Rechtsschutz stellt dies noch keine konkrete "Hinhaltetaktik" dar.
    Es wird empfohlen, auf die Urteilsbegründung zu warten und dann direkt erneut mit Fristsetzung einzufordern. Fall keine Reaktion, gehts über den Anwalt und dann erfolgt die Auszahlung/Neuberechnung wohl sehr zügig.

    Das ändert nichts an der Tatsache, dass Bearbeitungebühren bei Verbraucherkrediten nun generell unzulässig sind. Auch wenn die Santander so "argumentiert"^^ Das betrifft vom Autokredit über MediMarkt Finanzierungen,etc. im Endeffekt so gut wie alles.
    Nur viele Banken warten noch auf die Begründung um hier ggf. ansetzen zu können. D.h. ob ich jetzt direkt Klage einreiche oder noch ein paar Wochen warte ist für mich in meiner Situation irrelevant.

    Aber...die Kohle gibts wieder...in jedem Falle...hat der BGH endlich mal was tolles hingezaubert.

    Natürlich kommen die Banken jetzt ins "Schwitzen". Letztendlich kann derzeit Rückwirkend bis 2011 (bereits abgelaufene Kredite) und bei laufenden sowieso die Gebühr Rückerstattet werden bzw. der Kreditvertrag wird neu berechnet.
    ...das sind wohl eine Bazillion Kreditverträge die nun widrig sind und die Kunden Anspruch auf Erstattung haben.

    Und wenn man bedenkt, dass bei einem regulären Kreditvertrag i.d.R. 3,5% als Gebühr einbehalten wurden....das sind je nach Darlehenssumme schon teilweise richtig viele Euros.

    Gruß
    Manu

    Einmal editiert, zuletzt von Manu (17. Juni 2014 um 16:48)

  • Glückwunsch!

    Ja die Santander gehört anscheinend zu den Banken, die nicht so schnell einfach "Ja" sagen.
    Defakto hängen die ja wirklich überall mit drin wenn es um Kredite geht. Egal wo du einen Kredit willst (Auto, im Baumarkt, Elektronikmarkt,...) -> fast immer Stantander Consumer Bank.

    Aber ich sehe dem sehr entspannt entgegen.

  • Ja die hängen irgendwie überall mit drin.
    Naja abwarten die werden sich jetz etwas feiern lassen und dann wird das schon glatt gehen.
    Ich hab von der Deutschen Bank auch erst so ein schreiben bekomm wo drin stand das die das jetz prüfen und so.Und dann gings relativ flott

  • Nicht wirklich (zumindest in meinem Fall)

    Ich hatte ja von der Santander den BlaBla-Schrieb bekommen, dass diese erstmal die Urteilsbegründung abwarten will.
    Meine daraufhin angezeigte Fristsetzung hat die Santander kommentarlos verstreichen lassen.

    Die "Taktik" mit dem Abwarten der Urteilsbegründung ist gang und gebe bei einigen Banken.

    Nach dem Urteil im Mai 2014 gibt es seit Juli die Urteilsbegründung des BGH http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…z=1&Blank=1.pdf
    Der nächste Schritt wäre für mich per Rechtsschutz und Anwalt die Sache durchboxen...aber ich habe derzeit extrem viel beruflich und privat um die Ohren, um jetzt nicht auch noch mit dem Scheiß zu beschäftigen.
    Und da (zumindest in meinem Fall) das Darlehen ja noch einen Moment läuft bin ich da derzeit auch in keinem Zugzwang.
    Wenn hier bei mir mal wieder "Ruhe" eingekehrt ist, dann schlage ich mich weiter damit rum.

    Einmal editiert, zuletzt von Manu (6. September 2014 um 09:56)

  • Kam von selber. Meine Freundin hat heute ebenfalls die Zusage auf Erstattung bekommen.
    Bei ihr ist das aber nur ein Dreizeiler nach dem Schema "Na Logo kriegen Sie ihr Geld in ein paar Tagen"...also doch ein Kontrast zu meiner Antwort.
    Und ihre Forderung habe ich parallel zu meiner erstellt.Form und Inhalt also identisch

  • Die Forderung selbst War glaube ich Mai (!?), die Fristsetzung glaube ich Juni. Die Frist ist Juli kommentarlos abgelaufen und diese Woche haben wir je einen positiven Bescheid bekommen.

    Edit: Die Santander scheint aber derzeit groß am Briefe verschicken zu sein. Wenn du gefordert hast kommt der dann wohl auch die Tage