GFB Bov

  • Ich denke auch, ein BOV einzutragen ist nicht das Problem.

    Ich zähle es aber eher zu den Dingen, die man nicht unbedingt eintragen muss. Man kann ja schlüssig erklären, dass originale war kaputt (undicht) und Mazda hat so unverschämte Ersatzteilpreise, also hat man eins vom Fremdhersteller gekauft. Das ist sogar einstellbar, je nach dem in welchem Auto es verbaut wird, im MPS fährt man es selbstverständlich nur geschlossen.


    Es gibt keinen der dir vorschreibt nur original Mazdaersatzteile zu nehmen. Bei Teilen mit Prüfzeichen ist das was anderes, aber das OEM Ventil hat ja auch keinerlei Kennzeichnung oder Ähnliches.

  • nur das zubehör BOV nicht zugelassen sind, egal ob eingetragen oder nicht... mein tüv meinte wenn ich hinkomm zum tüv und das turbosmart drin habe, bekomm ich keine HU, egal ob offen oder zu.... es muß das orig. verbaut sein... soll das abgasverhalten ändern und somit nicht stvzo zu gelassen :winking_face:

  • so pauschal kann man das nie sagen, ist immer ansichssache des tüv-menschen, manche drücken da ein auge zu :winking_face:
    zur not einfach das oem rein is doch in 5min umgebaut!
    ich würde deshalb ein BOV nicht eintragen lassen, das geld kann man sich sparen :winking_face: