Vorsicht, wie im Biete-Forum verfahren wird

  • Hallo,

    ich spreche das jetzt hier an, da mir dies bereits schon von Anfang an aufgefallen ist.
    Den Sachverhalt hatte ich vor einigen Monaten bereits im .net-Forum ebenfalls diskutiert, erhielt dort jedoch eine deftige Breitseite mit anschl. Löschung meiner Posts.

    Folgendes ist Fakt und sollte vom Administrator als auch den Usern zum Eigen- und Selbstschutz berücksichtigt werden.

    Thema: Ebay-Auktion und parallel Angebot im Forum mit geforderten Festpreis.

    Es herrscht der Irrglaube, dass eine Ebay-Auktion "einfach so" beendet werden kann, wenn der Artikel bspw. hier aus dem Forum parallel gekauft wird.
    Dies ist hier als auch in anderen Foren teilweise Gang und Gebe.

    Dies rührt daher das

    • Die User und Admins von Foren sich nicht mit der Rechtslage befassen (wollen)
    • Die AGB und Bedinungen von Ebay nicht korrekt und vollständig gelesen und verstanden werden

    Die Rechtslage ist hier eindeutig:

    Ein Ebay-Artikel darf (egal in welchem Fall) nur dann vorzeitig beendet werden, wenn der Artikel nicht mehr verfügbar ist.

    Dies definiert, dass der Artikel bzw. die Auktion nur dann vorzeitig beendet werden darf, wenn dieser ohne Eigenverschulden des Anbieters nicht mehr verfügbar ist (Gestohlen, Wasserschaden und Zerstörung, Heruntergefallen und Defekt,Fahrzeug gegen den Baum gefahren,etc....)
    Sprich, der Artikel kann schlicht nicht mehr in der Form und der Eigenschaft verkauft werden, wie er angeboten wurde.

    "Nicht mehr verfügbar" bedeutet nicht, das der Artikel anderweitig verkauft wurde.

    Durch Einstellen einer Auktion eurerseits gebt ihr eine Willenserklärung zum Verkauf ab, jedes Gebot ist eine Willenserklärung zum Kauf. D.h. mit dem ersten abgegebenen Gebot bei Ebay ist euer Artikel bereits verkauft.
    Dadurch hat der derzeit Höchstbietende einen Anspruch auf diesen Artikel.
    Wird diese Auktion nun durch euch vorzeitig beendet, da ihr zwangsweise den Artikel hier ebenfalls mit Festpreis parallel anbieten müsst und dieser dann hier verkauft wird....macht ihr euch strafbar mit Anspruch auf Schadenersatz vom derzeit Höchstbietenden bei Ebay

    Und dies ist kein Kavaliersdelikt

    Hier ein Beispiel über den Ablauf, wenn ihr augrund eines "Forenkaufs" das Angebot vorzeitig beendet und der Höchstbietende (Rechtsschutz sei Dank, die hat mittlerweile fast jeder) die Maschinerie anwirft.

    Zitat

    Anfang des Jahres hat ein Bekannter von mir ein Fahrzeug privat bei Ebay eingestellt als Auktion für 10 Tage. Nach 5 Tagen hat er die Auktion vorzeitig beendet da das Fahrzeug nicht mehr zum Verkauf stand und er es lieber behalten wollte. Nach 2 Wochen meldete sich einer der Bieter der zeitweise auch der Höchstbieter war und forderte die Herausgabe des Fahrzeugs zu dem Preis als die Auktion abgebrochen wurde. Darauf reagierte mein Bekannter nicht und einige Mails später kam jetzt Post von einer Anwältin. Diese forderte Schadensersatz für den entgangenen Gewinn ihres Mandanten. Damals hatte der Bieter ca. 5000,- für den Audi geboten und der Wert des Fahrzeugs sei ungefähr 15000,- und daher fordert Sie 10000,- Schadensersatz obwohl die Auktion garnicht bis zum Ende lief und 5 Tage vor Ende abgebrochen wurde.

    Den Satzteil

    Zitat

    da das Fahrzeug nicht mehr zum Verkauf stand und er es lieber behalten wollte

    kann man problemlos durch

    Zitat

    da der Artikel anderweitig an einen Bekannten/in einem Forum verkauft wurde

    ersetzen...die Rechtslage ist identisch. Der Kläger würde hier in 100% Recht bekommen.

    Und jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter:
    Jeder MPS-Foren-User sieht in euren Biete-Angeboten, dass ihr ggf. den Artikel parallel auch bei Ebay anbietet. Man muss rein formal nur 1 Euro auf eure Auktion bieten und darauf warten, dass jmd. anders diesen Artikel hier im Forum kauft....und dann sind wir bei eben genanntem Beispiel.

    Und als Sahnehäubchen: Der Ebay-Bieter hat einen Anspruch auf den Artikel...der Foren-Käufer aber ebenfalls (hier findet auch eine Willenserklärung statt)....den Rest kann sich jeder selbst ausmalen.

    Daher meine dringende Empfehlung
    Verbietet hier, Ebay-Auktionen parallel im Forum mit Festpreis und zwangsweise Parallelkauf anzubieten.
    Gestattet den einfachen Ebay-Link ohne Möglichkeit des "zwangsweisen" Parallelkaufes im Forum.

    2 Mal editiert, zuletzt von Manu (3. April 2013 um 17:58)

  • Die meisten wissen es einfach nicht.

    Der BGH hat bereits 2011 eine Grundsatzurteil gefällt. Die Auktionen dürfen nur dann beendet werden, wenn der Verkäufer dazu berechtigt ist = er hat den Abbruch der Auktion nicht selbst zu vertreten.
    Der unberechtigte Abbruch führt zu einem rechtsgültigen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem zuletzt Höchbietenden.

    Hintergrund:
    Es wude vor ein paar Jahren eine Spiegelreflex angeboten und während der Auktion gestohlen.Der Anbieter beendete die Auktion.Der Höchstbietende klagte, da es um eine Schadensersatzsumme von über 1000€ ging...und verlor.
    Das BGH hat hier eindeutig festgestellt, dass die vorzeitige Beendigung nur dann statthaft ist, wenn ein triftiger Grund vorliegt...wie in diesem Falle Diebstahl und der Verkäufer diesen nicht zu vertreten hat und kann.

    Das "Parallelverkaufen" entbindet nicht vom Vertrag zwischen dem Anbieter und dem (Höchst)Bietenden bei Ebay.

    EDIT:
    Und hier ist das wie auf dem Präsentierteller: Der Artikel wird für X Euro angeboten...und gleichzeitig der Link zur Ebay-Auktion.