also ich hatte seinerzeit so eine zusätzliche Verscherung zu meinem Kreditvertrag abgeschlossen.
ich war zu dieser Zeit Selbständig und hatte keine andere Wahl
für mich setllt sich jetzt aber die frage; wenn ich mein krdeitvertrag frühzeitig ablöse, sollte doch die überschüssige RSV von der ablösesumme abgezogen werden, oder?
bsp. kedit laufzeit 60 monate > ablösung nach 48 monaten > die kosten für die RSV bezogen auf die restlichen 12 monate müssten dann von der ablösesumme abgezogen werden. die versicherung wird in dieser zeit ja nicht mehr in anspruch genommen...oder denke ich hier falsch?